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Recht & Werberecht für Praxis-Websites

Websites für Arztpraxen und Zahnärzte unterliegen eigenen Regeln — vom Heilmittelwerbegesetz über die ärztliche Berufsordnung bis zu Datenschutz und, seit Juni 2025, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Diese Seite beschreibt, welche Regeln das konkret sind und wie sie in jedes Projekt einfließen: als fester Teil des Bauprozesses, nicht als nachträgliche Prüfung.

Diese Seite ist keine Rechtsberatung

Wir sind eine Werbeagentur, keine Kanzlei — als Agentur sind wir nicht befugt, Rechtsberatung zu leisten (Rechtsdienstleistungsgesetz), und wir versuchen das auch nicht. Was auf dieser Seite folgt, ist unser sorgfältig recherchiertes Verständnis der Regeln, nach denen wir bauen, kein Ersatz für die Prüfung durch Ihre Landesärztekammer oder Ihren Anwalt. Wir setzen Standards um und markieren offene Fragen als das, was sie sind: offen. Eine Garantie, dass am Ende jede Formulierung, jedes Bild und jeder Text rechtlich hält, können und wollen wir nicht geben — die letzte Freigabe von Impressum, Datenschutzerklärung und einzelnen Werbeaussagen liegt bei Ihnen und, wo nötig, bei Ihrer Kammer.

Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Das Heilmittelwerbegesetz regelt, wie für Heilbehandlungen geworben werden darf — strenger als in den meisten anderen Branchen, weil es um Gesundheit geht und Patient:innen in einer besonderen Vertrauenslage sind. Die Grundfrage, die wir bei jedem Satz stellen: informiert er, oder preist er an?

Konkret bedeutet das für Texte, die wir schreiben:

Berufsordnung § 27: informieren, nicht anpreisen

Für approbierte Ärzt:innen gilt zusätzlich die Berufsordnung der jeweiligen Landesärztekammer — Landesrecht, inhaltlich bundesweit weitgehend gleich. § 27 erlaubt sachliche Information über die Praxis und untersagt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung.

Was das für den Seiteninhalt heißt:

DSGVO / DDG: Impressum, Datenschutz, keine unnötigen Anfragen

Datenschutzrecht betrifft nicht nur die Datenschutzerklärung, sondern jede technische Entscheidung: welche Schrift geladen wird, ob eine Karte eingebettet ist, was ein Formular abfragt.

Impressum (§ 5 DDG — nicht mehr § 5 TMG, das Gesetz ist seit 2024 abgelöst): vollständiger Name und Praxisanschrift, Kontakt, gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, zuständige Landesärztekammer und — bei Kassenzulassung — die Kassenärztliche Vereinigung, die berufsrechtlichen Regelungen (Berufsordnung und Heilberufe-Kammergesetz, verlinkt), USt-IdNr. nur, falls vorhanden. Wir tragen nichts auf Verdacht ein — fehlende Angaben bleiben sichtbar markierte Platzhalter, bis die Praxis sie freigibt.

Technisch bauen wir standardmäßig so, dass keine Anfrage die Seite ohne Einwilligung verlässt: Schriften, Skripte und Icons liegen immer auf dem eigenen Server, nie auf einem CDN wie Google Fonts (ein wiederholter Abmahngrund seit einem Münchner Urteil 2022). Karten und Videos laden erst nach Klick, nicht automatisch beim Seitenaufruf. Ohne Tracking-Dienste ist in der Regel auch kein Cookie-Banner nötig — unser Standard ist, ganz auf Analytics zu verzichten, gerade bei Gesundheitsthemen, wo schon der Website-Besuch Rückschlüsse zulassen kann.

Formulare laufen nur verschlüsselt, fragen so wenig wie möglich ab und nie nach Symptomen oder Diagnosen — Freitextfelder bekommen den Hinweis, keine Gesundheitsdaten zu übermitteln. Jedes eingebundene Werkzeug (Hosting, Formular-Versand, Terminbuchung) braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag; das klären wir zu Projektbeginn.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Wir bauen nach WCAG 2.1 AA — unabhängig davon, ob das Gesetz im Einzelfall greift. Das BFSG selbst gilt seit dem 28. Juni 2025 für Websites mit Online-Terminbuchung, wenn die Praxis kein Kleinstunternehmen ist (weniger als 10 Beschäftigte — Teilzeit und MFA zählen mit — und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz). Ob eine Praxis darunterfällt, klären wir zu Projektbeginn; ist das Gesetz einschlägig, veröffentlichen wir eine Erklärung zur Barrierefreiheit im Footer. Der WCAG-Standard gilt bei uns unabhängig davon immer — Barrierefreiheit ist keine Frage der Unternehmensgröße, sondern davon, ob Patient:innen die Seite nutzen können.

Wie das in den Bauprozess einfließt

Diese Regeln laufen nicht als Nachkontrolle mit, sondern als feste Schritte im Projekt — eine Checkliste, die vor jedem Launch vollständig abgehakt sein muss:

Was am Ende offenbleibt, geben wir offen als offen weiter — und routen es dorthin, wo es hingehört: konkrete Werbeaussagen und berufsrechtliche Fragen zur Landesärztekammer (viele prüfen geplante Praxis-Werbung im Rahmen der Mitgliedschaft kostenlos), Impressum und Datenschutzerklärung nach Bedarf zum Anwalt. Die Prüfung stoßen wir an — eingereicht wird sie von der Praxis selbst, weil die Kammer nur mit ihren Mitgliedern spricht.

Was wir konkret bauen

Fragen zu einem konkreten Projekt?

Erzählen Sie uns von Ihrer Praxis — wir melden uns mit den nächsten Schritten.

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